Wohnungseigentümergemeinschaften

Wertvolles muss wertvoll behandelt werden.
  1. Bestandsaufnahme
    • Überprüfung des baulichen und optischen Zustands
    • Überprüfung der bestehenden Verträge, vor allem Versicherungspolicen
    • Überprüfung der offenen Forderungen und Verbindlichkeiten
    • Anmeldung bei Versorgern und Behörden
  2. Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen und Handwerkern
  3. Vertretung der Eigentümer bei prozessuellen Auseinandersetzungen
  4. Veranlassung und Abwicklung von erforderlichen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum
  5. Abwicklung von Schadensfällen
  6. Ermittlung des Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarfs inklusive Erarbeitung von Vorschlägen
  7. Durchführung von Verwaltungsbeiratssitzungen inklusive Unterlagenprüfung mit den Beiräten des für die Abrechnung betreffenden Zeitraums
  8. Erstellung der jährlichen Heizkosten- und Wohngeldabrechnung
  9. Erstellung des Wirtschaftsplans auf Grundlage der aktuellen Wohngeldabrechnung
  10. Planung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung sowie außerordentlichen Eigentümerversammlung
  11. Anfertigung des Eigentümerversammlungsprotokolls sowie des elektronischen Beschlussbuches
  12. Umsetzung der in den Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse
  13. Objektbegehung
  14. Überwachung der Wohngeldeingänge, gegebenenfalls Mahnwesen